ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, Radsport Niedermayer,

Markus Niedermayer, Mittlere Str.1,74855 Haßmersheim

Steuernummer:DE252982992

Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung entsteht zwischen Ihnen und der Firma Radsport Niedermayer (nachfolgend auch „Vermieter“ bzw. „Veranstalter“ genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sorgfältig zu lesen.

Diese regeln in Teil 1 die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter hinsichtlich der Grundsätze der Vermietung von Fahrrädern und weiteren Mietgegenständen. Teil 2 enthält unter der Überschrift „Allgemeine Nutzungsbedingungen“ Einzelheiten der Rechte und Pflichten betreffend der Benutzung der Mietgegenstände.

 

Teil 1

  • §1  Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. Der Radgeber Radsport Niedermayer („Vermieter“) vermietet registrierten Mietern bei bestehender Verfügbarkeit Fahrräder und weitere Mietgegenstände. Verleih und Rückgabe der Mieträder und Mietgegenstände ist während der Geschäftszeiten möglich.
  2. Der Vermieter erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters.
  3. Durch die Miete eines Fahrrades oder anderen Mietgegenstandes akzeptiert der Mieter die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Vermieters.
  4. Von den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen abweichende Einzelabreden sind dem Mieter vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.
  • §2  Anmeldung und Bestätigung
  1. Die verbindliche Anmeldung (Mietvertrag) ist schriftlich direkt vor 0rt im Radshop oder per E-mail möglich. Mieter kann jedoch nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
  2. Sie erkennen durch Ihre Anmeldung (Mietvertrag) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Vermieter an.
  3. Die Mitteilung über die Annahme des Antrags kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-mail erfolgen.
  • §3  Preise
  1. Die Berechnung der Leistungen erfolgt zu den jeweils zu Beginn der Nutzungsvorgänge gültigen Preisen. Die aktuelle Preisliste für den Verleih kann über das Internet unter www.radsport-niedermayer.de abgefragt werden. Preisänderungen sind vorbehalten.
  • §4  Zahlung und Zahlungsverzug
  1. Der Mieter kann die Zahlung des Rechnungsbetrages durch Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte vor Ort bei Radsport Niedermayer vornehmen.
  2. Die Zahlung erfolgt in jedem Fall bei bzw. bis zur Übergabe der Mietgegenstände.
  3. Bei Verzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, alle weiteren Forderungen gegen den Mieter fällig zu stellen und die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Mieter seine fälligen Verpflichtungen erfüllt hat.
  • §5  Abrechnung und Prüfung
  1. Einwendungen gegen Belastungen sind innerhalb eines Monats nach Einlösung der Lastschrift/Einzug schriftlich geltend zu machen. Anspruche des Mieters bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit dem Vermieter eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist. Rückzahlungsanspruche des Mieters werden seinem Konto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Mieter keine andere Weisung erteilt.
  2. Gegen Forderungen des Vermieters kann der Mieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  • §6  Datenschutz
  1. Der Vermieter ist berechtigt, die persönlichen Daten des Mieters zu speichern.
  2. Der Vermieter ist berechtigt, an Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Informationen des Mieters, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, wenn die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweist.
  • §7  Stornierung

Der Rücktritt ist bis 1 Woche vor Vertragsbeginn kostenlos möglich. Danach wird eine Stornogebühr von 50% des Vertragswertes berechnet. Die Stornierung muss schriftlich oder per -Email erfolgen.

  • §8  Sonstige Bestimmungen

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bregenz.

 

Teil 2 – Allgemeine Nutzungsbedingungen

  • §1  Benutzung mehrerer Fahrräder

Jeder Mieter kann grundsätzlich mehrere Leihräder gleichzeitig mieten.

  • §2  Dauer des Mietverhältnisses

Die kostenpflichtige Anmietung beginnt und endet mit der Übergabe des Leihrades bei Radsport Niedermayer

  • §3  Ordnungsgemäßer Zustand der Mietgegenstände
  1. Der Vermieter verpflichtet sich, sämtliche Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand zu übergeben sowie die Leihräder in verkehrstüchtigem Zustand zu halten.
  2. Vor Fahrtbeginn führt der Mieter einen Funktionstest durch und bestätigt mit der Übernahme den Empfang des Mietgegenstandes in technisch einwandfreiem Zustand.
  3. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Mieter dies unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Leihrades sofort zu unterlassen. Auch kleinere Mängel (z.B. Reifenschaden, Felgenschaden oder Gangschaltungsdefekte) müssen unverzüglich gemeldet werden.
  4. Reparaturen hat der Mieter zu vertreten, sofern keine Material- oder Qualitatsdefekte hierfür ursächlich sind.
  • §4  Nutzung der Fahrräder und Mieterhaftung
  1. Die Nutzung der Mieträder erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Die Weitervermietung der Mieträder ist nicht gestattet.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Straßenverkehrsregeln zu beachten. Er bewegt sich im Straßenverkehr in Eigenverantwortung.
  4. Dem Mieter ist es untersagt, Umbauten und sonstige Eingriffe am Mietrad vorzunehmen.
  5. Vermietete Mountainbikes sind nicht zum Gebrauch im öffentlichen Verkehr zugelassen. Ihre Nutzung ist ausdrücklich beschränkt auf Fahrten im Gelände. Im öffentlichen Straßenverkehr benutzt der Kunde das Leihrad auf eigene Gefahr.
  6. Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, auch für Unfall- und Haftpflichtschäden sowie für fahrlässiges, grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für die aufgeführten möglichen Schäden noch für unvorhersehbare Ereignisse während der Mietdauer haftet.
  7. Der Mieter haftet auch im vollen Umfang für Personen- und Sachschäden, die er sich selbst zufügt.
  8. Das Rad darf nur von den zugewiesenen Personen benutzt und nicht von Dritten gefahren werden.
  9. Dem Kunden ist bewusst, dass alle Räder mit Kettenschaltung (Mountainbikes, Rennräder) wegen fehlender Beleuchtung nicht der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. Auch hier bestätigt der Kunde, dass die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt. Ausreichende mobile Beleuchtung kann vom Vermieter auf Wunsch gestellt werden.
  10. Die Mieträder sind zum Teil nicht mit Kettenschutz ausgerüstet. Im Schadensfall (z. B. an Hose oder Rock) wird keine Haftung übernommen.
  11. Aus Sicherheitsgründen wird jedem Kunden während der Fahrt das Tragen eines Helms empfohlen – er kann Leben retten.
  • §5  Unfälle
  1. Bei Unfällen, an denen außer dem Nutzer auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Vermieter zu verständigen.
  2. Widrigenfalls haftet der Mieter für den auf Seiten des Vermieters aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden.
  • §6  Parken und Abstellen der Fahrräder

Das Mietrad muss immer – auch bei vorübergehendem Parken oder Abstellen – angeschlossen werden.

  • §7  Rückgabebedingungen

Die Rückgabe erfolgt bei Radsport Niedermayer

  • §8  Haftung des Vermieters, Mieterhaftung und Versicherung
  1. Eine Haftung des Vermieters entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Mietgegenstandes. Bei unerlaubter Nutzung ist die Haftung des Vermieters für Schäden ausgeschlossen.
  2. Der Mieter haftet für Schaden aus Diebstahl oder Beschädigung, Teilverlust oder Verlust der Mietgegenstände während der Mietzeit (Zeitraum zwischen Erhalt bis zur Rückgabe) für die Kosten der Wiederinstandsetzung, Wiederbeschaffung durch den Vermieter sowie für die entfallenen Mietkosten bis zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes. Dies gilt auch bei Mietzeitüberschreitung für die Restdauer sowie für erforderliche Aufwendungen zum Auffinden und Sicherstellen der Mietgegenstände.
  3. Den Diebstahl eines Mietrades während der Mietdauer hat der Mieter unverzüglich an den Vermieter sowie eine zuständige Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Vermieter zu übermitteln.